Mo 7 – 14 Uhr
Di   8 – 14 Uhr
Mi  9 – 14 Uhr
Do 14 – 20 Uhr
Fr   8 – 14 Uhr

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Kinderprophylaxe

Kinderprophylaxe:

Kinder zwischen dem 6. und einschließlich 17. Lebensjahr können im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zwei Mal jährlich einen Prophylaxetermin wahrnehmen. Dabei wird über gesunde Ernährung und optimale Mundhygiene aufgeklärt und die Schwachstellen des Zähneputzens durch Anfärben von Zahnbelägen dem Kind deutlich gemacht. Anschließend erfolgt die Politur der Zähne und auf Wunsch wird ein schmelzhärtender Schutzlack aufgetragen. Auch privat versicherten Kindern in diesem Alter empfehle ich diese Art der Mundhygieneanweisung.
Jüngere Kinder sollten ebenfalls zwei Mal im Jahr zahnärztlich untersucht werden, dann allerdings ohne dem Anfärben der Zähne und nur in vereinfachter Form. Kindergarten- und Kleinkinder unter 6 Jahren sollen somit schrittweise an die Behandlung in einer Zahnarztpraxis herangeführt werden und sich langsam an die Zahnärztin und das Personal gewöhnen. Je früher das Vertrauen aufgebaut wird, umso leichter fällt eine spätere Behandlung mithilfe der Kooperation des Kindes.
Die regelmäßige Kontrolle des Zahnputzerfolges und die Motivation führen zur Verbesserung der Mundgesundheit Ihres Kindes. Nur ein gesundes Milchgebiss bildet die Grundlage eines ungestörten Durchbruches der bleibenden Zähne.
Dr Dala -5263